Experten-Chat vom 07-01-2008
Thema: "Nebenberuflich in die Selbständigkeit"
Chefin: Hat jemand von euch sich schon selbständig gemacht?
alex72: Chefin> Ich trage mich mit dem Gedanken einen Gewerbeschein zu beantragen, bin mir aber nicht sicher ob das sinnvoll ist.
Chefin: Was willst du denn damit machen?
alex72: Chefin> Es geht um eine selbständige Tätigkeit neben dem Studium. Ich weiß aber nicht, ob ich dann am Jahresende doch mit irgendwelchen Schwierigkeiten zu tun haben könnte - Stichwort steuern etc. Daher möchte ich mich hier mal ein bisschen schlau machen. Hat von euch denn schon jemand Erfahrungen mit einer Selbständigkeit neben dem Studium?
Chefin: alex72> Also, ich kann aus Erfahrung sagen, dass es das Beste ist, was du neben dem Studium machen kannst...Du kannst soviel absetzen an Ausgaben, dass du mit dem Gewerbeschein wesentlich mehr verdienen kannst als auf Lohnsteuerkarte o. ä.
Moderatorin V. Bartsch: Herzlich Willkommen zu unserem ersten Chat im neuen Jahr. Im Namen des Starternetz-Teams wünsche ich erst einmal all unseren Usern ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2008! Heute geht es um das Thema „Nebenberuflich in die Selbständigkeit“, wozu ich unsere Expertin Frau Jutta Schmidt der IHK Mülheim, Essen und Oberhausen ganz herzlich begrüßen möchte. Mein Name ist Verena Bartsch und ich freue mich auf einen spannenden Chat!
alex72: Chefin> Gibt’s denn irgendwas zu beachten, was das Bafög oder die Krankenversicherung angeht? Höchstgrenzen des Verdienstes zum Beispiel?
JSchmidt: alex72> Guten Tag! Sind Sie Student?
V. Bartsch: Na, da sind ja schon einige Fragen zum heutigen Thema! Vielleicht können wir diese direkt an Frau Schmidt weiterleiten.
alex72: V. Bartsch> Hallo Frau Bartsch. Auch Ihnen alles Gute für 2008, und ich freu’ mich auf den Chat.
Chefin: Puh, da bin ich überfragt, bekomme kein Bafög und bin privat versichert, aber ich glaube, die Expertin ist jetzt da.
V. Bartsch: alex72> Danke sehr! Konkrete Fragen können gerne an unsere Expertin gerichtet werden.
alex72: JSchmidt> Hallo Frau Schmidt. Ja, ich bin Student und überlege, ob ich eine selbständige Tätigkeit neben dem Studium ausüben soll. Es wird ja immer öfter gefragt, ob man Rechnungen schreiben kann, daher ist die Überlegung bei mir momentan sehr akut.
JSchmidt: Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, im Vorfeld der Selbständigkeit mit den Sozialversicherungsträgern abzuklären, ob und welche Zeit und/oder Einkommensgrenzen bestehen in Bezug auf Verschiebungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen.
alex72: JSchmidt> Das habe ich jetzt nicht verstanden. Mit wem soll ich was im Vorfeld abklären?
V. Bartsch: JSchmidt> Wie sieht es denn aus, wenn man neben dem Studium auf Gewerbeschein - also selbständig - gearbeitet hat, das Studium beendet und in ein Angestelltenverhältnis übergeht, aber von Zeit zu Zeit noch den Gewerbeschein für zusätzliche Tätigkeiten nutzt. Muss das der Arbeitgeber wissen?
alex72: JSchmidt> Das hieße, mit meiner Krankenkasse?
JSchmidt: V. Bartsch> Der AN darf grundsätzlich mehrere Arbeitsverhältnisse abschließen oder nebenbei selbständig tätig sein, solange sich diese Tätigkeiten nicht zeitlich überschneiden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der AN hat sich nicht gegenüber dem Arbeitgeber (AG) verpflichtet, vor Aufnahme einer Nebentätigkeit den AG zu informieren und ggf. seine Zustimmung einzuholen. Durch die Nebenbeschäftigung macht er seinem AG keine unlautere Konkurrenz. Die Nebenbeschäftigung darf die Arbeitskraft des ANs nicht in solchem Umfang beeinträchtigen, dass er zu Leistung der vertraglichen Arbeit gegenüber dem AG nicht oder nicht mehr ausreichend in der Lage ist. Der vertraglich festgelegte Erholungsurlaub darf nicht für die nebenberufliche Selbständigkeit verwendet werden.
Chefin: Was ist, wenn ich als Selbständige mehr verdiene als bei meinem Hauptjob??
alex72: JSchmidt> Was ist denn mit dieser Höchstgrenze, die man verdienen darf ohne umsatzsteuerpflichtig zu sein? Und wie sieht die Besteuerung meiner Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit prinzipiell aus? Gibt es da wichtige Unterschiede, die ich zu beachten habe zum Lohnsteuerkarten-Job?
JSchmidt: Chefin> Dann geht man nicht mehr von einer Nebenbeschäftigung aus..
Alex72> In diesem Fall ist mit einer Verschiebung der Sozialversicherungsbeiträge zu rechnen. Bitte kontaktieren Sie Ihren Sozialversicherungsträger. Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit unterliegen der Einkommenssteuerpflicht. Sie können die Kleinunternehmerregelung wählen. D. h., wenn der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres 17.500 Euro nicht übersteigt, kann der Unternehmer aus dem UST-VST Prinzip nicht Gebrauch machen.
Jörg: Ich empfange seit einiger Zeit Hartz 4.
JSchmidt: Jörg> Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, kann das Arbeitslosengeld nur weiter gewährt werden, wenn der zeitliche Umfang Ihrer Nebentätigkeit 15 wöchentlich nicht erreicht.
ssso: JSchmidt> Hallo Frau Schmidt. Demnächst soll eine vereinfachte Gründung einer GmbH möglich sein. Unter welchen Vorraussetzungen lohnt sich dies bei nebenberuflicher Selbstständigkeit?
JSchmidt: ssso> Die ist leider noch nicht endgültig verabschieden, so dass noch keine genaueren Informationen gegeben werden können.
alex72: Hat denn irgendjemand in diesem Chat schon mal negative Erfahrungen mit einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit gemacht?
ssso: Nein.
JSchmidt: Eine nebenberufliche Selbständigkeit bietet sich oft an, da der Existenzgründer nicht sofort alles hinter sich abbrechen muss, sondern durch die hauptberufliche Einnahmequelle genügend finanziellen Freiraum hat, seine Geschäftsidee zu testen.
V. Bartsch: JSchmidt> Und was ist der Höchstbetrag, den man unversteuert nebenbei hinzu verdienen darf?
JSchmidt: V. Bartsch> Grundsätzliche müssen alle Einnahmen bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, darunter fallen auch Elterngeld, Arbeitslosengeld, Honorare für ehrenamtliche Tätigkeiten etc.
ssso: JSchmidt> Wann lohnt sich denn eine Umwandlung einer Einzelgesellschaft in eine GmbH (unabhängig von der Verabschiedung der Mini-Gmbh)?
JSchmidt: ssso> Dies kann man nicht pauschal beantworten. Steuerrechtliche, haftungsrechtliche Gründe, sowie Gründungskonten und Namensgebung eines Unternehmens sind Kriterien, die es zu gewichten gilt bei der Rechtsformwahl.
ssso: JSchmidt> Ok, beschränken wir uns mal auf die steuerrechtlichen Fragen. Eine Gewinnausschüttung der GmbH müsste ich doch nicht erneut versteuern, oder?
alex72: Chefin> Hi Chefin. Du bist auch neben dem Studium selbständig, oder? Gibt’s da versicherungstechnisch irgendwas zu beachten?
JSchmidt: ssso> Ihre Fragen gehen über den Rahmen des heutigen Chats hinaus, ich würde Ihnen empfehlen für allgemeine Steuerinformationen sich mit der Steuerabteilung Ihrer zuständigen IHK in Verbindung zu setzen. Im Einzelfall empfiehlt es sich mit einem Steuerberater konkrete Zahlen durchzusprechen.
Chefin: alex72> Also, ich bin auch neben dem Studium selbständig und habe eine ungefähre Grenze von 8000 Euro, die ich verdienen darf. Es ist aber kein Problem 3000 bis 4000 Euro abzusetzen. Du musst halt gucken, ich denke, mit Bafög ist es weniger.
JSchmidt: Weist die selbständige Nebentätigkeit fortlaufend Verluste aus, stuft das Finanzamt die Selbständigkeit als Liebhaberei ein. Dies hat zur Folge, dass sich die Kosten, die durch die Selbständigkeit anfallen, nicht als betriebliche Ausgaben deklarieren lassen.
beckmann: Kann ich bestätigen, wir hatten eine Gründerin, bei der das so war. Sie muss nun dem Finanzamt die Ernsthaftigkeit ihres Vorhabens nachweisen.
V. Bartsch: JSchmidt> Möchte man sich nebenberuflich selbständig machen, inwiefern ändern sich dann die Versicherungen bzw. inwieweit müssen diese ergänzt werden?
ssso: JSchmidt> Welche Maßnahmen gibt es um zu verhindern, dass es zu einer Einstufung als Liebhaberei kommt? Z. B. einen gewissen Umsatz?
JSchmidt: V. Bartsch> Solange es sich um eine nebenberufliche Selbständigkeit handelt, werden keine zusätzlichen Beiträge für die Sozialversicherung fällig.
kumurska: Hallo Frau Schmidt. Ich entwerfe als Hobby Kleider und möchte die Kleidungsstücke online verkaufen. Ich spiele mit dem Gedanken einen Onlineshop zu gründen. Was müsste ich dabei als Studentin beachten? Wo fange ich an?
JSchmidt: ssso> Es sollten Kunden und Umsätze nachgewiesen werden.
kumurska> Zum einen ist Ihr Gewerbe bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anzumelden. Darüber hinaus sollten Sie Ihre Krankenkasse und Rentenversicherungsträger kontaktieren, inwieweit Beiträge fällig werden. Prüfen Sie auch, inwieweit das Handwerksrecht greift und eine Eintragung in die HWK-Rolle nötig ist.
Chefin: Muss ich eine Firma gründen um ein Onlineportal zu eröffnen oder reicht der Gewerbeschein?
JSchmidt: kumurska> Wenn Ihre Einkünfte nicht höher als 350 Euro mtl. sind, können Sie weiterhin (sollten Sie unter 25 Jahre alt sein) familienversichert sein (Bafög zählt nicht dazu).
Chefin> Mit dem Gewerbeschein gründen Sie ein Einzelunternehmen. Eine Firma haben sie nur, wenn Sie sich freiwillig ins Handelsregister eintragen.
kumurska: JSchmidt> Ich bin über 30 und beziehe kein Bafög.
V. Bartsch: Braucht man denn streng genommen einen Gewerbeschein für ein Onlineportal?
JSchmidt: kumurska> Unternehmer-Studenten, die über 25 Jahre sind und mehr als 350 Euro verdienen, sind als Studenten krankenversicherungspflichtig. Die Beiträge erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.
V. Bartsch> Immer wenn gewerbliche Einkünfte erzielt werden bzw. die Absicht besteht, muss ein Gewerbe angemeldet werden.
Chefin: JSchmidt> Dass ich ein Gewerbe anmelden muss, ist klar, aber muss ich auch eine Firma (GbR) für ein Internetportal gründen?
JSchmidt: Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, kann das Arbeitslosengeld nur weiter gewährt werden, wenn der zeitliche Umfang Ihrer Nebentätigkeit 15 Std. wöchentlich nicht erreicht. In diesem Fall wird der Gewinn von Ihrem Arbeitslosengeld abgezogen. Sollte die Arbeitszeit 15 Std. und mehr betragen, gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und die Agentur für Arbeit streicht Ihnen die Leistungen.
kumurska: Danke für die Antworten Frau Schmidt. Wo kann ich weiter Fragen klären?
JSchmidt: Chefin> Eine Firma muss nicht zwingend gegründet werden. Eine GbR ist keine Firma, sondern das "Kleingewerbe für 2 oder mehr Gründer".
kumurska> Gerne beantworten Ihnen die Mitarbeiter Ihrer zuständigen IHK Ihre Frage auch persönlich oder telefonisch.
V. Bartsch: Nun, die letzten fünf Minuten des Chats sind angebrochen - falls noch Fragen bestehen, nur zu! Ansonsten möchte ich mich bei allen Usern für Ihre Teilnahme bedanken. Ganz besonderer Dank gilt aber Frau Schmidt! Ich denke, wir haben einige Infos und Tipps erhalten, die es nun gilt umzusetzen. Ich wünsche allen an dieser Stelle noch einen schönen Feierabend und freue mich auf ein "Wiedersehen" bei einem nächsten Chat! Alles Gute und viel Erfolg!
JSchmidt: Auf "Wiedersehen". Allen Gründungswilligen wünsche ich viel Erfolg bei der Umsetzung Ihres Vorhabens.
Bei zusätzlichem Informationsbedarf und zur Klärung weiterer Fragen zum Thema "Nebenberuflich in die Selbständigkeit" steht Ihnen der Experte gerne zur Verfügung:
Frau Jutta Schmidt
IHK Mülheim an der Ruhr, Essen und Oberhausen
jutta.schmidt(at)essen.ihk.de