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News vom 23.09.08

Änderungen bei der Entgelt-Abrechnung

Die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 betreffen viele Bereiche

Die folgenden Gesetzespunkte sind von der Entgelt- Abrechnung betroffen:   

1. Doppelverdiener Für doppelt verdienende Ehepaare soll ein so genanntes "optionales Faktorverfahren" eingeführt werden. Dadurch sollen Doppelverdiener wählen können, ob ihr Splitting-Vorteil durch die gemeinsame Besteuerung auf beide verteilt wird. Für Ihre Entgelt-Abrechnung heißt das: Einer der Ehepartner trägt beispielsweise mit 25 Prozent, der andere mit 75 Prozent zum gemeinsamen Einkommen bei. Mit dem neuen Gesetz können die Doppelverdiener wählen, wie die jeweilige Lohnsteuer aufgeteilt wird: Für den einen Partner werden 25 Prozent der insgesamt fälligen Lohnsteuer einbehalten, für den anderen 75 Prozent.        

2. Gesundheitsförderung im Betrieb Künftig steuerfrei für Sie als Arbeitgeber:  Bis zu 500 Euro für betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung je Mitarbeiter und Kalenderjahr...

 

Bitte lesen Sie weiter unter: www.mittelstanddirekt.de

 

 

(E.S.)

 

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