Home » Aktuell

News vom 13.12.07

Bundesregierung stimmt Gesetzesentwurf zu neuer Erbschaftsteuer zu!

Die neue Erbschaftsteuer ist verfassungskonform, gerecht und standortfreundlich. Das Bundeskabinett hat mit seinem Beschluss am 11. Dezember 2007 die Weichen für ein modernes Erbschaftsteuergesetz gestellt.

Die von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch der Reform zugrunde gelegten Eckpunkte tragen der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach gleicher Behandlung aller Vermögensarten Rechnung. Dabei ist es der Wille der Bundesregierung, dass dies nicht zu Steuermehrbelastungen für die Durchschnittsbürger führt. Dagegen muss derjenige, der ein außergewöhnlich hohes Vermögen erbt oder der nur entfernt, bzw. gar nicht verwandt ist, Steuern bezahlen. Steuern, die der Staat braucht, um sich um jene kümmern zu können, die niemals durch Erbschaften vermögend werden. Das ist auch ein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit.

Das neue Erbschaftsteuerrecht soll im Frühjahr 2008 in Kraft treten. In Erbfällen kann mit Rückwirkung zum 1.  Januar 2007 gewählt werden, ob altes oder neues Recht Anwendung finden soll, aber dies nur unter Beibehaltung des bisherigen Freibetrages.

Wichtige Änderungen finden Sie unter folgendem Link

 

Quelle: Bundesfinanzministerium.de

Friends of Starternetz







Termine

Netzwerk