Home » AktuellNews vom 29.09.08
Coachingzuschuss für Gründungen aus der ArbeitslosigkeitAb 1. Oktober 2008 gibt es eine besondere Förderung für Gründerinnen und Gründer aus der ArbeitslosigkeitAb dem 1. Oktober 2008 bietet das „Gründercoaching Deutschland“ eine besondere Förderung für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit an. Dieser Zuschuss beträgt bundesweit einheitlich 90 Prozent des förderfähigen Coachinghonorars. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 4.000 Euro, das maximal förderfähige Beraterhonorar bei 800 Euro pro Tag. Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit können also bis zu 3.600 Euro für ein Coaching erhalten. Voraussetzung ist, dass die Gründerin oder der Gründer entweder das Einstiegsgeld, den Gründungszuschuss oder sonstige weitere Leistungen nach SGB II erhält. Der Antrag für den Coachingzuschuss wird dann bei einem der KfW-Regionalpartner gestellt. Das können entweder die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft vor Ort oder auch weitere Einrichtungen sein. Den zuständigen Regionalpartner finden sie auf der Internetseite der KfW. Dort schätzen erfahrene Gründungsberater die Erfolgsaussichten und die persönliche Eignung der Gründerin oder des Gründers ein. Da die Gründer bereits im Rahmen der Tragfähigkeitsprüfung ein solches Gespräch geführt haben, wird das Ergebnis für sie hier ähnlich ausfallen. Wer zu einem späteren Zeitpunkt den Coachingzuschuss beantragt, wird in dem Gespräch vor allem sein bisheriges unternehmerisches Engagement darlegen. Bewertet die Kammer oder Wirtschaftsförderung das Gründungsvorhaben bzw. die bisherige Unternehmensentwicklung positiv, leitet sie eine Empfehlung an die KfW Mittelstandsbank weiter.
Quelle: http://www.existenzgruender.de
(E.S.) |
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