Home » AktuellNews vom 19.09.08
Kreditversicherung schützt vor ForderungsausfällenFolgeinsolvenzen vermeiden durch eine Kreditversicherung die vor Forderungsausfällen schützt
Hans-Günther P. stockt den Maschinenpark auf, mietet noch eine Lagerhalle hinzu und heuert kräftig Personal an. Der ruinöse Preiskampf in der Autobranche, von der Wirtschaftspresse fast täglich diskutiert, ficht ihn nicht an. Im Gegenteil, er hat seinen Vertrag in der Tasche. Dann spürt auch er erste Anzeichen des bevorstehenden Sturms. Sein mächtiger Geschäftspartner gerät wirtschaftlich ins Trudeln. Zahlungen für gelieferte Ware bleiben aus. Schließlich vernimmt er die Nachricht aus dem Radio. Der Großzulieferer ist pleite. Und Hans-Günther P., durch neue Investitionen und laufende Kosten inzwischen hoch verschuldet, kann die laufenden Kosten nicht mehr finanzieren. Kreditversicherung bewahrt vor Ruin Das Aus. Ein klassischer Fall von Folgeinsolvenz. Dennoch: Der Weg zum Amtsgericht wäre dem Unternehmer unter Umständen erspart geblieben. Der rechtzeitige Abschluss einer Kreditversicherung hätte die Firma bei zeitgleichen Restrukturierungsmaßnahmen möglicherweise vor dem Ruin bewahren können. Doch: Wie hätte ihm eine Kreditversicherung helfen können? Eines der Hauptziele ist es, Unternehmen vor so genannten Folgeinsolvenzen zu bewahren. Denn kommt es, wie im oben geschilderten Fall, zur Insolvenz eines Geschäftspartners bedeutet dies meist den Totalverlust der ausstehenden Forderung. Der passende Versicherungsschutz richtet sich ganz nach Umsatzgröße und Struktur des Unternehmens. In der Regel trifft kleinere Firmen ein Forderungsausfall wesentlich härter als große. Schon geringe Verluste greifen die Substanz an. „Aber auch Unternehmen mit geringer Eigenkapitalquote oder in Abhängigkeit eines einzigen großen Kunden sind potenziell gefährdet”, warnt Dr. Peter Ingenlath, Vorsitzender des Fachausschusses Kreditversicherung des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Bonität prüfen Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist eine Bewertung der wirtschaftlichen Situation der Kunden des zu versichernden Unternehmens - bekannt als Bonitätsprüfung. Danach entscheidet der Kreditversicherer darüber, ob und in welcher Höhe der Lieferantenkredit für den jeweiligen Kunden abzusichern ist. Durch eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers bleibt der Versicherungsbeitrag auf einem vertretbaren Niveau. Drei Kernbereiche umfasst der Service des Kreditversicherers: Gemeint sind die Themen Schadenverhütung, Schadenminderung sowie Schadenvergütung. Eine zentrale Funktion der Kreditversicherung ist die Schadenverhütung, die die Kreditversicherer über so genannte Kreditprüfungsgesellschaften realisieren. Diese Unternehmen, in der Regel Tochtergesellschaften der Kreditversicherer, übernehmen das so genannte Debitorenmanagement. Kontinuierlich überwachen sie die Bonität der Kunden ihrer Versicherungsnehmer. Erfährt der Kreditversicherer von einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation eines Abnehmers, erhält der Kunde im Sinne eines Frühwarnsystems entsprechende Informationen.
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