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News vom 13.08.08

Neuen Zuschuss für GründerInnen aus der Arbeitslosigkeit

Gründercoaching Deutschland: Änderung ab 1. Oktober

Gründer und Gründerinnen, die aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit starten, können ab 1. Oktober einen Zuschuss beantragen, wenn sie im ersten Jahr ihrer Gründungszeit eine Expertenhilfe in Anspruch nehmen. Der Zuschuss beträgt maximal 3.600 Euro (90 % des förderfähigen Beratungshonorars von maximal 4.000 Euro). Das maximal förderfähige Beraterhonorar beläuft sich auf 800 Euro pro Tag. Anträge können ab 1. Oktober bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung, die als KfW-Regionalpartner benannt worden sind, gestellt werden.

Weiterführende Informationen:

www.kfw.de

www.ihk.de

 

 

Quelle: www.subventionen.de

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