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News vom 01.07.08

Neues GmbH-Gesetz bringt viele Vorteile für Gründer

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung der GmbH-Rechte und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Es wird vorraussichtlich im Oktober/ November 2008 in Kraft treten.

Ein Euro Stammkapital, Verbesserung des Gläubigerschutzes, Beschleunigung des Eintragungsverfahrens in das Handelsregister - das sind die Eckpunkte der GmbH-Reform.

Die Fakten hat die IHK zu Rostock zusammengestellt:

Existenzgründer haben die Wahl zwischen der sog.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), einer Art Mini-GmbH, die bereits mit 1 Euro Stammkapital gegründet werden kann oder der normalen GmbH mit einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Die neue Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt) muss allerdings 25 Prozent ihrer Gewinne als Rücklage einsetzen, bis das Mindeststammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Die Haftungsbeschränkung gilt jedoch bereits mit der Eintragung ins Handelsregister.

Des Weiteren wird es zukünftig ein vereinfachtes Gründungsverfahren geben, soweit nur bis zu drei Gesellschafter an einer Gründung beteiligt sind. Das neue notarielle Gründungsprotokoll soll dem Bundestag zufolge bei einer normalen GmbH 126 Euro und bei einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) 20 Euro kosten.

Die Handwerkskammer Schwerin begrüßt, dass die Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen, deutlich verbessert wurden. Zum Schutz von Gläubigern wird erschwert, dass sich eine angeschlagene GmbH durch Abberufung der Geschäftsführer und Aufgabe des Geschäftslokals einer ordnungsgemäßen Insolvenz und Liquidation entziehen kann. Auch kann künftig niemand mehr Geschäftsführer einer GmbH sein, der wegen einer Vermögensstraftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats, bevor es im Herbst in Kraft treten kann.

 

Quelle: www.gruender-mv.de

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