Home » AktuellNews vom 10.06.09
Stellenauschreibung: Auswahl nach Geschlecht kann rechtens seinSeit dem Inkrafttreten des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor drei Jahren, drohen Unternehmern Entschädigungsansprüche, wenn sie beispielsweise wegen des Geschlechts einem Bewerber absagen. Wann eine unterschiedliche Behandlung zulässig ist, hat das Bundesarbeitsgerichts nun klar gestellt.Der Fall: Für ein Mädcheninternat eines staatlichen Gymnasiums wurde mittels einer Stellenausschreibung eine Erzieherin, Sportlehrerin oder Sozialpädagogin gesucht. Auf die Stelle bewarb sich ein Mann. Ihm wurden die Bewerbungsunterlagen mit dem Hinweis zurückgesandt, dass die neue Stelleninhaberin auch Nachtdienst im Mädcheninternat leisten müsse. Deswegen könnten bei der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle ausschließlich weibliche Bewerberinnen berücksichtigt werden.
Das Landesarbeitsgericht hatte die Klage abgewiesen und auch die Revision des Klägers vor dem Bundesarbeitsgericht blieb jetzt ohne Erfolg. Die Richter hielten die unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts hier für zulässig. Für die Tätigkeit in einem Mädcheninternat, die auch mit Nachtdiensten verbunden ist, stellt das weibliche Geschlecht der Stelleninhaberin eine wesentliche und entscheidende Anforderung iSd. § 8 Abs. 1 AGG dar. Dabei steht es dem Arbeitgeber grundsätzlich frei festzulegen, welche Arbeiten auf einem zu besetzenden Arbeitsplatz zu erbringen sind.
Quelle: gruender-mv Link zur Seite: www.gruender-mv.de |
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