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News vom 11.08.08

Umsatzsteuerbefreiung für Gründer

Auch bei falscher Umsatzprognose!

Wer ein Unternehmen gründet, muss beim Finanzamt eine Prognose über den erwarteten Umsatz abgeben. Die Höhe des Umsatzes entscheidet darüber, ob der Jungunternehmer Umsatzsteuer abführen muss oder unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) fällt und von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist. Die Befreiung greift, solange der prognostizierte Umsatz im ersten Jahr der Selbstständigkeit nicht über 17.500 Euro liegt. Doch selbst wenn die Umsatzprognose objektiv unrichtig erscheint, darf das Finanzamt einen Existenzgründer nicht automatisch von der Kleinunternehmerregelung ausschließen (Finanzgericht Düsseldorf, 20.6.2008, Aktenzeichen: 1 K 3124/07 U).

 

 

Quelle: www.selbststaendig.com

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