Home » AktuellNews vom 14.05.08
Was bringt das Jahressteuergesetz 2009?
Das Papier stellt in einem Überblick die verschiedenen steuerpolitischen Maßnahmen zur Familienförderung dar.Das Jahressteuergesetz 2009 umfasst eine Vielzahl von Verbesserungen in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts. Die Maßnahmen betreffen ganz unterschiedliche Bereiche - das Spektrum reicht von Gesundheitsförderung, über die Bekämpfung von Steuerstraftaten oder extremistischen Vereinen bis hin zur Eigenheimzulage und Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts. Ende April wurde das Jahresteuergesetz als Referentenentwurf vorgestellt, am 4. Juni wird der Gesetzesvorschlag im Kabinett behandelt.
* Neue Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage: Die Kinderzulage wird weiterhin für Kinder bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die Absenkung der Altersgrenze für Kinder vom 27. auf das 25. Lebensjahr, wie sie das Steueränderungsgesetz 2007 vorsah, bleibt unberücksichtigt. * Neue Besteuerung von Ehegatten: Ab dem Jahr 2010 soll für Doppelverdiener-Ehepaare ein so genanntes "optionales Faktorverfahren" eingeführt werden. Konkret sollen Ehepaare nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen können, sondern gemeinsam nach Steuerklasse IV besteuert werden. Durch das neue Verfahren soll der Splitting-Vorteil durch die gemeinsame Besteuerung auf beide verteilt werden. * Steuerfreiheit für betriebliche Gesundheitsförderung: Um Arbeitgeber zu ermuntern, künftig noch mehr betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter durchzuführen, sollen diese von der Besteuerung befreit werden. * Unternehmen können Buchführung ins Ausland verlegen: Immer mehr Unternehmen sind weltweit tätig. Häufig wäre es da von Vorteil, Buchführungsaufgaben ins Ausland zu verlagern. Dies ist bisher rein rechtlich gesehen nicht möglich. Um Bürokratiekosten zu senken, soll diese Beschränkung aufgehoben und zumindest die Verlagerung der EDV-gestützten Buchführung erlaubt werden. * Steuerstraftaten verjähren weniger schnell: Bisher verjährte eine Steuerstraftat bereits nach fünf Jahren. Nun soll dies erst nach zehn Jahren der Fall sein - angesichts der jüngsten Fälle von Steuerhinterziehung eine sinnvolle Maßnahme, um Steuerbetrug einzudämmen. * Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit: Vereine sollen nur dann als gemeinnützig gelten, wenn sie kein extremistisches Gedankengut fördern. Damit verlieren verfassungsfeindliche Vereine ihre Steuervorteile, sind zum Beispiel nicht mehr von der Gewerbsteuer befreit und müssen künftig den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen. * Besteuerung von ausländischen Familienstiftungen: Für ausländische Familienstiftungen galt nach § 15 des Außensteuergesetzes schon immer, dass die Erträge der Stiftung den im Inland ansässigen Stiftern oder Begünstigten zuzurechnen sind, d.h. sie erhöhen die Einkünfte der Stifter oder Begünstigten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Stiftung tatsächlich Zuwendungen an den Stifter oder die Begünstigten leistet. Daran soll sich im Grundsatz nichts ändern. Die Besteuerung der Zuwendungen der Stiftung bleibt unberührt.
* Keine Umsatzsteuer für Heilbehandlungen: Ambulante und stationäre Heilbehandlungen werden von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit.
* Schulgeld nicht nur bei deutschen Schulen absetzbar: Künftig soll Schulgeld, das bei Privatschulen, die sich im europäischen Ausland (und im europäischen Wirtschaftsraum) befinden, anfällt, auch als Sonderausgabe von der Steuer absetzbar sein. Dies soll dann nicht mehr auf dreißig Prozent des Schulgeldes gelten, sondern auf einen steuerlich wirksamen Höchstbetrag von 3.000 Euro beschränkt werden. Dieser Betrag soll jährlich um 1.000 Euro verringert werden. Eltern, die ihre Kinder auf eine Privatschule schicken, können das Schulgeld ab 2011 demnach nicht mehr von der Einkommensteuer absetzen.
STARTERNETZ, 14.05.2008
Quelle: BMF Newsletter |
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