HomeDie STARTERNETZ EditorialsIn den vergangenen Monaten haben wir aufgrund von Zeitmangel unsere STARTERNETZ – Editorial Sparte ein wenig vernachlässigt. Dies soll sich nun wieder ändern!
Ab Januar 2010 startet nun unsere Editorial-Reihe einmal monatlich zu verschiedenen, interessanten Themen. Hier geht es zum Archiv.
Viel Spaß beim lesen... Aktuell: Februar 2010
Die Mouse-Klick-Falle
Den Internetkriminellen fehlt es an einem nicht: an Fantasie. Im Internet gibt es eine Menge kostenloser Software, die an allen möglichen und unmöglichen Stellen versteckt ist. Ob es sich um Gratis-Downloads für Hausaufgabenhilfe, das neueste Kochrezept oder einen Songtext handelt, ist irrelevant. Spannend ist die Frage: „Ist es wirklich kostenlos?“ Im Netz gibt es etliche unseriöse Internetseiten, auf die man mit einem falschen „Klick“ leicht geraten kann. Die Betreiber der Sites versuchen so, auf heimtückische Weise sich das Geld der Besucher zu erschleichen.
Ob beim Surfen, Googlen, Mailen oder Chatten, Internetkriminelle versuchen immer wieder mit zahlreichen Tricks, die User hereinzulegen. Sei es mithilfe von dubiosen Links, hinter denen sich schädliche Websites verbergen oder versteckten Abo-Angeboten, bei denen der Internetnutzer unwissentlich einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt.
Die vermeintlich kostenlosen Angebote oder frei nutzbaren Websites sind gut getarnt. Oftmals lässt sich erst bei ganz genauem Hinschauen feststellen, dass die Kostenfalle schon längst zugeschnappt ist. Der zweite Blick, kommt meist zu spät oder wird gleich übergangen.
Wenn dann die erste Mahnung ins Haus flattert, reagieren viele Leute panisch und können sich nicht erklären, woher der plötzliche Mahnbescheid kommt. Der unwissentliche Vertragsabschluss im Internet ist Schuld. In einem solchen Fall, sollten Sie sich nicht aus der Ruhe bringen lassen. Mein Tipp: Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht nach!
Hier habe ich einige Tipps wie Sie in so einem Fall optimal reagieren können:
1. Lassen Sie sich nicht verunsichern Egal wie hoch die angegebene Summe in dem Mahnbescheid ist, bewahren Sie Ruhe. Sie sind nicht der erste, der zum Opfer von Internetbetrügern wird. Auch den anderen „Kunden“ drohte weder ein Schufa-Eintrag, noch eine Gefängnisstrafe. Und auch ein Besuch des Gerichtsvollziehers blieb aus.
SL |
|
InfopoolDer Starternetz-Infopool: gesammeltes Know how zu wichtigen Gründerthemen FinanzenKultur- & KreativwirtschaftGründen aus der HochschuleLiteratur-EmpfehlungenLinks |
|
Friends of StarternetzTermineNetzwerk |











